Warnfolie mit horizontaler Trennlinie

Zur Kennzeichnung von Kesselwagen mit wechselndem Inhalt.

Produkte 2 / 2

neutrale Warnfolie mit horizontaler Trennlinie

folie_einzeln123.png

Artikel-Nummer: AFZ146

Grösse: 300 x 400mm (H x B)
Material: Folie selbstklebend
Ausführung: reflektierend


Diese neutrale Warnfolie mit horizontaler Trennlinie eignet sich zum Beispiel zur Kennzeichnung von Kesselwagen mit wechselndem Inhalt. Hierzu empfehlen wir ausserdem die Einzelziffern aus selbstklebender Folie.

Rabatte

Rabatte

Menge Preis Ersparnis
1 CHF 11.25
20 CHF 9.90 CHF 1.35
50 CHF 8.75 CHF 2.50

Lieferung: 2-5 Werktage

CHF 11.25
Stück

zzgl. MwSt (8.1%) & Versandkosten

neutrale Warnfolie mit horizontaler Trennlinie

folie-einzeln80.png

Artikel-Nummer: AFZ146-1

Grösse: 300 x 400mm (H x B)
Material: Folie selbstklebend
Ausführung: nicht reflektierend


Diese neutrale Warnfolie mit horizontaler Trennlinie eignet sich zum Beispiel zur Kennzeichnung von Kesselwagen mit wechselndem Inhalt. Hierzu empfehlen wir ausserdem die Einzelziffern aus selbstklebender Folie.

Rabatte

Rabatte

Menge Preis Ersparnis
1 CHF 9.00
20 CHF 7.70 CHF 1.30
50 CHF 6.85 CHF 2.15

Lieferung: 2-5 Werktage

CHF 9.00
Stück

zzgl. MwSt (8.1%) & Versandkosten

Produkt-Beschreibung

Vorsicht bei der Verwendung von Warnfolien! Sie dürfen nicht immer als Ersatz für Warntafeln verwendet werden (bei Tankfahrzeugen sind Warnfolien nicht gestattet). Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel)

Anbringen

Orangefarbene Kennzeichnungen (auch Warntafel oder Warnfolie) müssen dann angebracht werden, wenn gefährliche Güter über der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 (1'000 Punkte-Regel) transportiert werden.

UNSER TIPP: Hier finden Sie ein kostenloses Online-Tool um die 1'000 Punkte-Grenze rasch und einfach zu berechnen.

In ADR Absatz 5.3.2.1.1 ist sehr treffend formuliert, wo die Kennzeichnung anzubringen ist:

Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach ADR Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an  der  Beförderungseinheit  senkrecht  zu  deren  Längsachse  anzubringen.  Sie  müssen  deutlich  sichtbar bleiben.

Grösse

Die orangefarbenen Kennzeichnungen müssen rückstrahlend sein,eine Grösse von 40 x 30 cm aufweisen und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie darf in der Mitte durch eine waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 15 mm unterteilt werden.

Infos & Downloads

Hotline

Sie haben Fragen zu Ihrer Bestellung oder den Versandbestimmungen?

Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick

In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)

Hier bestellen

Handbuch für die Beförderung gefährlicher Güter

Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.

Hier bestellen