Klasse 4.1
Die Gefahrgutklasse 4.1 umfasst alle entzündbaren festen Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe wie etwa Magnesium und Zündhölzer. Solche Stoffe und Gegenstände wirken in der Regel brandbeschleunigend. Ihnen ist daher im Brandfall besondere Beachtung zu schenken.
Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick
In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)
Hier bestellenHandbuch für die Beförderung gefährlicher Güter
Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.
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