Klasse 1
Klasse 1, mit Gefahrhinweis
Für explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, mit Texteindruck «EXPLOSIVE»
Die Kennzeichnung der Klasse 1 für explosive Stoffe und Gegenstände findet nicht immer zwingend Anwendung bei Gefahrgutklasse 1. Auch bei selbstzersetzlichen Stoffen der Gefahrgutklasse 4.1 (UN 3221, UN3222, UN3231 und UN3232) sowie bei organischen Peroxiden des Typs B der Gefahrgutklasse 5.2 (UN 3101, UN 3102, UN 3111 und UN 3112) findet man die Gefahrgutklasse 1 als Nebengefahr. Für die Zusammenladung (gleiches Fahrzeug oder gleicher Container) ist die Gefahrgutklasse 1 mit den übrigen Klassen gefährlicher Güter eher problematisch.
Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick
In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)
Hier bestellenHandbuch für die Beförderung gefährlicher Güter
Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.
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