Gefahrzettel und Grosszettel (Placards)
Gemäss ADR Teil 5 müssen Gefahrzettel und Grosszettel (Placards) für die Kennzeichnung von Versandstücken und Beförderungseinheiten der Gefahrgutklassen 1 bis 9 verwendet werden. Ja nach Verwendung unterscheiden sich die Etiketten in Ihrem Format. Für Versandstücke beträgt die Mindestabmessung 100x100mm (Kantenlänge der Raute), bei Kennzeichnung von Fahrzeugen und Containern (Beförderungseinheiten oder auch CTU genannt) beträgt die Mindestabmessung 250x250mm.
Bei der Kennzeichnung von Versandstücken haben Sie ausserdem die Wahl zwischen selbstklebenden Papier- und Folienetiketten. Dies kommt daher, dass zum Beispiel in der Seefracht seewasserbeständige Etiketten verwendet werden müssen (wählen Sie in diesem Fall die Folienetiketten). Für die übrigen Verkehrsträgere können die etwas günstigeren Papieretiketten verwendet werden, sofern diese nicht an Versandstücke angebracht werden, welche Regen oder Schnee ausgesetzt sein können, wie etwa Kaninster, Kisten und Grosspackmittel IBCs.
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Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick
In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)
Hier bestellenHandbuch für die Beförderung gefährlicher Güter
Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.
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