Klasse 2.2
Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase (Sauerstoff, Argon, etc.) und Gasgemische (Propan, Butan, etc.). Anhand der Kriterien werden erstickende, oxidierende, entzündbare und/oder giftige Gase oder Gasgemische erfasst und in 3 Unterklassen aufgeteilt. Die Gefahrgutklasse 2.2 umfasst alle nicht entzündbaren und nicht giftigen Gase, wie etwa Stickstoff. Im Gefahrzettel/Grosszettel wird zur Kennzeichnung allerdings nur die Klasse 2 angegeben. Die Unterklasse ist nur durch die Farbgebung (grün) und die Symbolik (Flasche) erkennbar.
Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick
In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)
Hier bestellenHandbuch für die Beförderung gefährlicher Güter
Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.
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