Zur Kennzeichnung von Tankcontainern

z.Bsp. für Tankrevisoren und Container

Produkte 3 / 3

neutrale Warnfolie

folie_einzeln1102.png

Artikel-Nummer: AFZ111

Grösse: 300 x 400mm (H x B)
Material: Folie selbstklebend
Ausführung: reflektierend


Diese reflektierende neutrale Warnfolie eignet sich unter anderem für die Kennzeichnung von fahrbaren Zwischenlagerbehältern von Tankrevisionsunternehmen.

Rabatte

Rabatte

Menge Preis Ersparnis
1 CHF 11.25
20 CHF 9.90 CHF 1.35
50 CHF 8.75 CHF 2.50

Lieferung: 2-5 Werktage

CHF 11.25
Stück

zzgl. MwSt (8.1%) & Versandkosten

neutrale Warnfolie

folie_einzeln1112.png

Artikel-Nummer: AFZ111-1

Grösse: 300 x 400mm (H x B)
Material: Folie selbstklebend
Ausführung: nicht reflektierend

Rabatte

Rabatte

Menge Preis Ersparnis
1 CHF 9.00
20 CHF 7.70 CHF 1.30
50 CHF 6.85 CHF 2.15

Lieferung: 2-5 Werktage

CHF 9.00
Stück

zzgl. MwSt (8.1%) & Versandkosten

neutrale Warnfolie auf Magnet

magnetfolie422.png

Artikel-Nummer: AFZ088

Grösse: 300 x 400mm (H x B)
Material: Magnetfolie
Ausführung: reflektierend

Lieferung: 2-5 Werktage

CHF 24.90
Stück

zzgl. MwSt (8.1%) & Versandkosten

Produkt-Beschreibung

Vorsicht bei der Verwendung von Warnfolien! Sie dürfen nicht immer als Ersatz für Warntafeln verwendet werden (bei Tankfahrzeugen sind Warnfolien nicht gestattet). Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel)

Anbringen

Orangefarbene Kennzeichnungen (auch Warntafel oder Warnfolie) müssen dann angebracht werden, wenn gefährliche Güter über der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 (1'000 Punkte-Regel) transportiert werden.

UNSER TIPP: Hier finden Sie ein kostenloses Online-Tool um die 1'000 Punkte-Grenze rasch und einfach zu berechnen.

In ADR Absatz 5.3.2.1.1 ist sehr treffend formuliert, wo die Kennzeichnung anzubringen ist:

Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach ADR Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an  der  Beförderungseinheit  senkrecht  zu  deren  Längsachse  anzubringen.  Sie  müssen  deutlich  sichtbar bleiben.

Grösse

Die orangefarbenen Kennzeichnungen müssen rückstrahlend sein,eine Grösse von 40 x 30 cm aufweisen und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie darf in der Mitte durch eine waagerechte schwarze Linie mit einer Strichbreite von 15 mm unterteilt werden.

Infos & Downloads

Hotline

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Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick

In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)

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Handbuch für die Beförderung gefährlicher Güter

Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.

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