LED-Taschenlampe Ex, M-Fire 03
Die LED-Taschenlampe M-Fire 03 eignet sich zur Anwendung in explosionsgeschützten Bereichen und für Stoffe mit Sondervorschrift S2 für den Betrieb.
Produkt-Beschreibung
Aufbau
Die LED-Taschenlampe M-Fire 03 besitzt einen zweistufigen Betriebsschalter. Während in der ersten Stufe die Lampe mit voller Leistung betrieben wird, kann sie in der zweiten Stufe bei reduzierter Leistung (Stromaufnahme) bis zu 69 Stunden betrieben werden (!). Eine Sicherung (Befestigungsschraube) sorgt dafür, dass der Lampenkopf nicht zufällig abgedreht werden kann und verloren geht. Die Taschenlampe besitzt zusätzlich ein Ventil, mit dem der Überschuss an Gasen herausgelassen werden kann. Die integrierte Halterung ermöglicht ausserdem die direkte Montage an einem Feuerwehrhelm.
Leuchtmittel
Die innovative Technologie der verbauten CREE-Diode sorgt mit einer Leistung von 120lm für eine optimale Lichtausbeute, Ausleuchtung (auch bei schwachem Tageslicht) und schont die Batterien. Die Lichtreichweite beträgt bei erster Betriebsstufe mit voller Leistung über 170m.
Zulassungen
Die LED-Taschenlampe besitz eine ATEX II 1G Ex ia IIC T4 Zulassung (Erläuterung siehe unten) sowie ein IP67-Zulassung (staubdicht und hält Wasser für einen bestimmten, kurzen Zeitraum ab).
- ATEX II: Gruppe II (Gerätegruppe II) für Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Staub- und Gasatmosphären.
- 1G: Kategorie 1 für Gase, welche ständig, häufig oder über längere Zeit vorhanden sind (Ex Zone 0)
- ia: Eigensicherer Stromkreis (Zündschutz).
- IIC: Explosionsgruppe (geeignet bei Verwendung in Atmosphären mit Wasserstoff oder Acetylen)
- T4: Temperaturklasse für Gase, max. Oberflächentemperatur des Geräts 135 °C
Infos & Downloads
Gefahrgut Strasse - Auf einen Blick
In dieser Faltbroschüre sind die wichtigsten Gefahrgutvorschriften kurz und übersichtlich zusammengefasst (Gefahrklassen, Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumente, Ausrüstung, Tunnel, Ladung, Zusammenladeverbot usw.)
Hier bestellenHandbuch für die Beförderung gefährlicher Güter
Das Handbuch 2024 beinhaltet die wichtigsten Vorschriften nach ADR und SDR zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. In der Liste der gefährlichen Güter (Stoffliste, Artikelnummer: 30058.1.24) sind für sämtliche Produkte geordnet nach UN-Nummern die wichtigsten Informationen betreffend Kennzeichnung, Freistellungen, Tunnelbeschränkungscode und Sondervorschriften «CV» und «S» aufgeführt.
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